Aufwändige Hygienemaßnahmen in der Praxis
Schutz vor Übertragung von Infektionen durch Pilze, Viren und Bakterien erfolgt durch Desinfektion (Keimreduktion) und Sterilisation (Keimfreiheit).

Es wird damit den gesetzlichen Richtlinien des Gesundheitsamtes und des Medizinproduktegesetzes (MPG) entsprochen.

Händedesinfektion
Sterilisation
Die Anforderungen zum Erreichen von Keimfreiheit der Instrumentarien sind enorm. Der hochmoderne Autoklav der Klasse B erfüllt höchste Qualitätsanforderungen zum Schutz meiner Patienten und meiner Mitarbeiterinnen.

Sterilisation der eingeschweißten Instrumente im Autoklaven; dadurch wird eine absolute Keimfreiheit erreicht.

Im Rahmen der Qualitätskontrolle erfolgt die lückenlose Dokumentation des Sterilisationsvorgang.

Zunächst wird durch Etiketten das eingeschweißte Instrumentarium gekennzeichnet.

Vor der Sterilisation ist der Kontrollbalken auf den Etiketten blau.

Die eingeschweißten und etikettierten Instrumentarien werden in den Autoklaven gelegt.

Die Sterilisation erfolgt durch einen modernen Autoklav der Klasse B, dadurch wird eine absolute Keimfreiheit garantiert. Klasse B bedeutet, dass auch Instrumente mit Hohlräumen, z. B. Diamanttwister und Hohlfräser, keimfrei werden.

Nach der Sterilisation wird ein Protokoll der Vorgänge ausgedruckt. Damit wird nachgewiesen, dass der Sterilisationsvorgang vollständig und korrekt durchgeführt wurde.

Durch die Schwarzfärbung des blauen Etikettierbalkens und der Entfärbung der Einschweißfolie wird ein erfolgreicher Sterilisationsvorgang angezeigt.