Kostenübernahme

Heilmittelverordnung 13


Als Podologin mit Kassenzulassung kann ich die Heilmittelverordnung 13 mit den Krankenkassen direkt abrechnen.

Die Heilmittelverordnung wird vom behandelnden Arzt ausgestellt. Berechtigt sind Patienten mit Diabetes mellitus, die an diabetischem Fußsyndrom leiden. Das diabetische Fußsyndrom wird u. a. durch verminderte arterielle Durchblutung (AVK) und/oder Nervenstörung (Polyneuropathie) verursacht. Die Beschwerden sind z.B. Schmerzen, Kribbeln, Stechen und Taubheit der Füße.